Nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt

Bei einer Terminabsprache mit meinem Institut kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.

Sie müssen Ihren Termin ändern oder verschieben?

Dazwischen kommen kann immer etwas. Einen vereinbarten Termin können Sie ändern oder absagen. Wichtig ist RECHTZEITIG, spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin. 


Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.

 

Deshalb beachten Sie bitte folgendes:

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per WhatsApp  oder durch Anruf erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, der Anrufbeantworter kann jederzeit besprochen werden. 


Sollte die Kundin / der Kunde nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtszeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB zu zahlen:

  • 50% des gebuchten Behandlungspreises 
  • Gutscheine gelten als eingelöst


Erscheint die Kundin / der Kunde verspätet (über 10 Minuten), wird die Behandlung nicht mehr durchgeführt. 


Ich behalte mir aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, bitte ich Sie, mich VOR DER TERMINVEREINBARUNG darauf anzusprechen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.